Outdoorsportarten wie Mountainbiken erfreuen sich unbestreitbar immer größerer Beliebtheit. Durch das offizielle Befahr- oder Begehbarmachen von einzelnen Strecken können vor allem Besucher von außerhalb, die meistens nicht ortskundig sind, gezielt geleitet werden.
Darüber hinaus gewährleistet ein richtig und gut beschildertes Streckennetz ein attraktives Freizeitangebot für Einheimische und Touristen. Dies wirkt illegalen Fahrten auf nicht freigegebenen Strecken entgegen.
Bei offiziellen, beschilderten und gewarteten Strecken greift eine Wegehalterhaftpflichtversicherung die seitens des Amtes der NÖ Landesregierung mit einer Versicherungssumme von € 5 Mio. abgeschlossen wurde.
Diese gilt unter anderem für alle Wald- bzw. Grundeigentümer und/oder Wegehalter, die einen Weg für eine touristische Nutzung zur Verfügung stellen, sowie auf sämtlichen Wegen im Land Niederösterreich. Ausnahmen bestehen zum Beispiel bei Motorsportarten oder Klettern.
Durch diese Versicherung besteht Schutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Eine Haftung der für den Weg verantwortlichen Personen tritt nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ein. Besteht bereits eine andere Versicherung, die in solchen Fällen greift, sind Schäden zunächst bei dieser zu melden. Quelle: Mag. Mario Gnesda, LL.M. und Mag. Manuela Hahn, Aon Austria GmbH
Detaillierte Informationen stehen hier per Download zur Verfügung:
https://www.noe.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Erlaeuterungen_NOe-Wegehalterhaftpflichtversicherung.pdf