Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen neben der Meldung am Gemeindeamt bereits seit dem Jahr 2010 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert werden. Zweck dieser Registrierungspflicht ist die einfache und rasche Rückführung entlaufener Hunde. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im § 24a des Tierschutzgesetzes. Nähere Informationen zur Chip- und Registrierungspflicht von Hunden können Sie der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/.
Zur Registrierung von Hunden in der Heimtierdatenbank stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Registrieren Sie Ihren Hund unter: https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ mittels Bürgerkarte (per e-card oder Handy; weitere Infos zur Bürgerkarte und deren Aktivierung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite). Diese Meldung ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, jede Änderung Ihrer Daten selbst vorzunehmen.
Für diesen „Registrierungs-Weg“ muss Ihr Hund bereits von einem Tierarzt/einer Tierärztin mit einem Microchip gekennzeichnet sein.
2. Ihr Hund ist weder gekennzeichnet noch registriert:
Lassen Sie Ihren Hund von einem Tierarzt/einer Tierärztin kennzeichnen. Der Microchip wird mittels einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt. Dies ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Ihr Tierarzt/ihre Tierärztin kann zusätzlich auch die amtliche Meldung veranlassen – geben Sie ihm/ihr dazu die benötigten Daten (inkl. amtlichen Lichtbildausweis) von Ihnen und Ihrem Hund bekannt und stimmen Sie einer Datenweitergabe zu.
3. Sie haben Ihren Hund bereits vom Tierarzt/von der Tierärztin kennzeichnen und in einer privaten Hundedatenbank (Animal Data, Pet Card oder ifta) registrieren lassen:
Ist dies bereits vor längerer Zeit geschehen, könnten notwendige Daten für eine amtliche Registrierung fehlen (z. B. Geburtsdatum, Ausweisart und -nummer des Halters/der Halterin, Zustimmung zur Datenweitergabe). Ihre Daten konnten daher bisher von diesen genannten Datenbanken noch nicht an die Heimtierdatenbank weitergeleitet werden à überprüfen Sie eine ordnungsgemäße Registrierung Ihres Hundes in der Heimtierdatenbank auch unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Index.aspx , indem Sie nach der Chipnummer Ihres Tieres suchen.
Sollte Ihr Hund noch nicht in der Heimtierdatenbank aufscheinen, veranlassen Sie bei Ihrem Tierarzt/Tierärztin die Ergänzung der Daten. In Folge wird die amtliche Registrierung von der jeweiligen privaten Hundedatenbank durchgeführt.
4. Eine Registrierung oder Ergänzung der Daten können Sie auch selbst bei den privaten Datenbanken „Animal Data“, „Pet Card“ und „ifta“ durchführen. Nähere Infos dazu erhalten Sie auf deren Homepages.
5. Ihren Hund können Sie auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde registrieren lassen. Dies ist jedoch kostenpflichtig, eine Bundesgebühr und eine Verwaltungsabgabe werden eingehoben.
6. Gerne ist Ihnen auch die Gemeinde Krumbach bei der Registrierung in der Heimtierdatenbank behilflich. Kommen Sie hierfür mit allen notwendigen Daten und einem Lichtbildausweis auf die Gemeinde.
Auch die Weitergabe oder der Tod Ihres Hundes sind in der Heimtierdatenbank zu erfassen.
Allgemeine_Informationen_-_Verpflichtende_Kennzeichnung_und_Registrierung_von_Hunden.pdf herunterladen (0.15 MB)