Ab 1.1.2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese Getränkeverpackungen sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird.
Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung im Gelben Sack.
Hier finden Sie die Details: