Hinweis des Bezirksförsters: Keine Ablagerung von Grünschnitt im Wald

Plan

Bei einer Begehung von Waldflächen im Bereich „Alte Straße“ und „Reingrub“ wurde von Bezirksförster Ing. Kornfeld festgestellt, dass auf den Waldgrundstücken Nr. 2243/1 und 2235/2 (KG Krumbach) wiederholt Grünschnitt und Rasenschnitt abgelagert wurden.

Der Bezirksförster weist darauf hin, dass auch die Ablagerung von Grünschnitt im Wald verboten ist. Solche Ablagerungen gelten als unzulässige Müllentsorgung und stellen gemäß Forstgesetz eine Waldverwüstung dar. Sie beeinträchtigen den Waldboden, verändern die natürliche Vegetation und können langfristig Schäden am Waldökosystem verursachen.

Da die Ablagerungen offensichtlich von Anrainerinnen und Anrainern der umliegenden Wohnhäuser stammen, ersucht die Gemeinde alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, Grünschnitt, Rasenschnitt und andere Gartenabfälle ausschließlich über die dafür vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu entsorgen.

Wir bitten um Verständnis und danken allen, die mit ihrem verantwortungsvollen Verhalten dazu beitragen, unsere Wälder sauber zu halten und als wertvollen Lebensraum zu schützen.

03.07.2026 09:24