Wassergebühren

Wasserbezugsgebühr: 

Die Wasserbezugsgebühr beträgt € 2,10 pro m³ Wasser exkl. 10% MWSt. 

  

Bereitstellungsgebühr: 

Die jährliche Bereitstellungsgebühr für den Wassermesser beträgt € 144,90 exkl. 10% MWSt. 

 

Wasseranschlussabgabe:

€ 8,38 exkl. 10% MWSt


Wassermesser - Ablesung: 

Erfolgt einmal im Jahr mit dem Ablesestichtag 31. Dezember des laufenden Jahres. (Wasserabgabenordnung § 7 Abs. 2) 

Wir ersuchen Sie, den abgelesenen Messerstand rechtzeitig mittels Ableseformular, das im Dezember an alle Haushalte geschickt wird, ans Gemeindeamt zu retournieren.

Meldung_des_Wasserzählerstandes.pdf herunterladen (0.06 MB)

Alternativ können Sie den Wasserzählerstand online unter www.zaehlerdaten.at bekanntgeben.


Für die frostsichere Unterbringung des Wassermessers, z.B. bei Gärten, Keller, Neubauten usw., ist der Liegenschaftseigentümer zuständig. (Wasserleitungsordnung § 8 Abs. 3) 

 

Wasserverbrauch wird angezweifelt: 

Ausgeflossenes Wasser gilt als entnommen (Wasserleitungsordnung § 4 Abs.3). Messgenauigkeit wird angezweifelt (Wasserleitungsordnung § 8 Abs. 5): Wird vom Eigentümer der Liegenschaft die Messgenauigkeit des Wassermessers angezweifelt, so ist dieser auf schriftliches Verlangen vom Wasserversorgungsunternehmen auszubauen und einer Nacheichung zuzuführen. Ergibt die Eichung, dass die Messgenauigkeit des Zählers innerhalb der zulässigen Fehlergrenze liegt, so hat der Eigentümer der Liegenschaft bzw. der Antragsteller die Kosten der Nacheichung sowie alle anfallenden Montagekosten und Spesen zu tragen.