🐾 Meldepflicht für Hunde im Gemeindegebiet 🐾

hund

Gemäß den Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes 2010 (LGBl. 4001) sowie des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 (LGBl. 3702) sind ausnahmslos alle Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, am Gemeindeamt zu melden.

👉 Wichtig:
Die zusätzliche Registrierung in der Heimtierdatenbank sowie die Kennzeichnung mittels Chip sind gesetzlich vorgeschrieben, ersetzen jedoch nicht die Meldung bei der Gemeinde.

💶 Die Hundeabgabe wird gemeinsam mit den Gemeindeabgaben im 1. Quartal jedes Jahres vorgeschrieben.

🔔 Bitte informieren Sie uns bis spätestens 7. Jänner 2026, wenn sich bei Ihrer Hundehaltung etwas geändert hat, zum Beispiel wenn:

🐕 Sie keinen Hund mehr halten;

🐶 Sie einen neuen Hund haben;

🐾 Sie einen weiteren Hund aufgenommen haben;

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr verantwortungsbewusstes Handeln!
Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung 😊

17.12.2025 13:48