Gemäß den Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes 2010 (LGBl. 4001) sowie des NÖ Hundeabgabegesetzes 1979 (LGBl. 3702) sind ausnahmslos alle Hunde, die im Gemeindegebiet gehalten werden, am Gemeindeamt zu melden.
👉 Wichtig:
Die zusätzliche Registrierung in der Heimtierdatenbank sowie die Kennzeichnung mittels Chip sind gesetzlich vorgeschrieben, ersetzen jedoch nicht die Meldung bei der Gemeinde.
💶 Die Hundeabgabe wird gemeinsam mit den Gemeindeabgaben im 1. Quartal jedes Jahres vorgeschrieben.
🔔 Bitte informieren Sie uns bis spätestens 7. Jänner 2026, wenn sich bei Ihrer Hundehaltung etwas geändert hat, zum Beispiel wenn:
🐕 Sie keinen Hund mehr halten;
🐶 Sie einen neuen Hund haben;
🐾 Sie einen weiteren Hund aufgenommen haben;
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr verantwortungsbewusstes Handeln!
Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung 😊