Hundeabgaben und Hundemarke

Aufgrund einer Änderung des Tierschutzgesetzes müssen alle Hunde ab dem 01.01.2010 mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Jeder Tierhalter ist dazu verpflichtet. Dieses Chippen können Sie bei Ihrem Tierarzt durchführen lassen.
 
Die Chippung ersetzt jedoch nicht die Meldung des Hundes auf der Gemeinde lt. NÖ Hundeabgabegesetz 1979:
Der Hundehalter ist verpflichtet, der Gemeinde die Haltung eines Hundes ab dem Alter von 3 Monaten anzuzeigen bzw. zur Abmeldung desselben.
Bei der Anmeldung erhält der Hundebesitzer eine Hundemarke der Gemeinde Krumbach mit fortlaufender Nummer, welche der Hund zu tragen hat, um eine schnelle Identifikation zu ermöglichen.
Die jährliche Hundeabgabe wird automatisch mit der Gemeindevorschreibung des 1. Quartals vorgeschrieben.


 

 

Zuständig