Fremdenverkehrsstatistik

Alle Beherberungsbetriebe und Privatzimmervermieter sind verpflichtet, die ausgefüllten Gästebuchblätter jeden Monats bis zum 10. des Folgemonats am Gemeindeamt abzugeben.

Formulare der Gästebuchblätter erhalten Sie am Gemeindeamt.