AB 1. Juni 2023 kommen strengere Regeln durch das NÖ Hundehaltegesetz.
Hier ein Auszug der wichtigsten Änderungen durch die Novelle des niederösterreichischen Hundehaltegesetztes:
Ab dem 1. Juni 2023 sind grundsätzlich alle ("neu ab diesem Zeitpunkt angeschaffte") Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden. Hundehalter bzw. Hundehalterinnen haben ihre Hunde unverzüglich zu melden und müssen verpflichtend die im folgenden angeführten Angaben machen bzw. Nachweise anschließen:
- Anmeldeformular bei der Gemeinde (war ohnedies auch jetzt schon bei uns erforderlich)
- Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde (spätestens 6 Monate nach Anmeldung zu erbringen)
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Bei Listenhunden lt. Hundehaltegesetz:
- die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde
Alle Hundebesitzer betrifft:
- Obergrenze von fünf Hunden bzw. zwei Listenhunden pro Haushalt - Ausgenommen sind Wachhunde, speziell ausgebildete Hunde oder Züchter.
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von 725.000 Euro zur Vorlage bei der Gemeinde
Nähere Informationen finden Sie hier:
www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Wir halten Sie auf dem Laufenden und nähere Infos folgen!