Informationen über beizubringende Dokumente finden Sie hier
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss der Antragsteller/die Antragstellerin (Baby, Kind, Jugendliche/r etc.) neben seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
Bei unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) ist der Antrag auf Ausstellung durch die gesetzliche Vertretung zu stellen.
Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können ihren Antrag selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt und diese auch persönlich bei der Passbehörde erscheint.
Ab dem 12. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst.
Kosten: gebührenfrei bis zum 2. Geburtstag
€ 26,30 bis zum 16. Geburtstag
€ 61,50 ab dem 16. Geburtstag