Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen am Gemeindeamt möglich

Bürgermeister mit Reisepass

Reisepass, Personalausweis und ID-Austria 

Durch Beschluss in der Gemeinderatssitzung am 4.12.2023 ist das Gemeindeamt Krumbach ab sofort zur Entgegennahme von Anträgen für Reisepässe und Personalausweise, sowie für die Ausstellung der ID-Austria als Vollversion ermächtigt.

Reisepässe und Personalausweise werden nicht direkt vor Ort ausgestellt, sondern an die Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt weitergeleitet und innerhalb von ca. 10-15 Werktagen per Post zugestellt. Anträge für Expresspässe können aus Gründen des Produktionsprozesses nicht entgegengenommen werden.

Voraussetzung für die Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und ID-Austria ist ein aktiver Haupt- oder Nebenwohnsitz in Krumbach.

Der Antrag ist persönlich am Gemeindeamt einzubringen.

Für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises ist unbedingt vorab telefonisch ein Termin zu vereinbaren! Termine für Anträge sind montags und dienstags möglich! Die Gebühren sind am Gemeindeamt bar zu bezahlen.


Reisepass


Informationen über beizubringende Dokumente finden Sie hier

 

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss der Antragsteller/die Antragstellerin (Baby, Kind, Jugendliche/r etc.) neben seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Bei unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) ist der Antrag auf Ausstellung durch die gesetzliche Vertretung zu stellen.

Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können ihren Antrag selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt und diese auch persönlich bei der Passbehörde erscheint.

 

Ab dem 12. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst.

 

Kosten:     gebührenfrei bis zum 2. Geburtstag

                  € 30,- bis zum 12. Geburtstag

                  € 75,90 ab dem 12. Geburtstag

Personalausweis

Informationen über beizubringende Dokumente finden Sie hier

 

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss der Antragsteller/die Antragstellerin (Baby, Kind, Jugendliche/r etc.) neben seiner/ihrer gesetzlichen Vertretung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Bei unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) ist der Antrag auf Ausstellung durch die gesetzliche Vertretung zu stellen.

Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können ihren Antrag selbst stellen, sofern die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung vorliegt und diese auch persönlich bei der Passbehörde erscheint.

 

Ab dem 12. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst.

 

Kosten:     gebührenfrei bis zum 2. Geburtstag

                  € 26,30 bis zum 16. Geburtstag

                  € 61,50 ab dem 16. Geburtstag

ID Austria

Voraussetzung ist das vollendete 14. Lebensjahr.

 

Für Neuausstellungen (auch bei abgelaufenem/ungültigem Zertifikat) und Aufwertungen auf die Vollversion ist aufgrund von erweiterten Sicherheitsrichtlinien ein Passbild mit den aktuellen Kriterien mitzubringen (wie beim Reisepass).


Die Registrierung der ID Austria ist bei uns "nur" mit einem Smartphone welches mit Face ID oder Fingerprint gesichert sein muss möglich!

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir die Installation der kostenlosen App „Digitales Amt“ vor Beantragung der ID-Austria.


Kosten: kostenlos


 


06.03.2024 11:09