Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Dies gilt, wenn beide Partner österreichische Staatsbürger sind.
Ansonsten bitte Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen.