Eine Zeugin bzw. ein Zeuge sagen über ihre subjektive Wahrnehmung eines vergangenen oder aktuellen Sachverhaltes aus. Die Bezeugung von Sachverhalten kann in unterschiedlichen Lebensbereichen erfolgen:
- Aussagen über eine Identität (Identitätszeuge)
- Aussagen in einer Strafsache (bei der Polizei oder vor Gericht)
- Aussagen zu einer Handlung (zB Trauzeuge)